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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Ortsfeste elektrische Anlagen müssen nach der Inbetriebnahme, nach Änderungen sowie in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft überprüft werden. Mit mehr als 50 Jahren Erfahrung im Industrieservice weiß GP Prüfservice genau, worauf es ankommt.

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Ein Techniker führt Inspektions- oder Wartungsarbeiten an einem geöffneten Schaltschrank durch.

Die GP Prüfservice GmbH ist Ihr kompetenter Dienstleister für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Mit mehr als 50 Jahren Erfahrung im Industrieservice und qualifiziertem Personal stellen wir sicher, dass Ihre Maschinen und Geräte sicher sind.

Das Wichtigste in Kürze

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich geregelt und gilt für alle Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen. Ortsfeste elektrische Anlagen müssen nach der Inbetriebnahme, nach Änderungen sowie in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft überprüft werden, das Ergebnis muss protokolliert werden.

  • Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist in Deutschland gesetzlich geregelt und gilt für alle Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen.
  • Ortsfeste elektrische Anlagen müssen nach der Inbetriebnahme, nach Änderungen sowie in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft überprüft werden, das Ergebnis muss protokolliert werden.
  • Für die meisten ortsfesten Anlagen gilt eine Prüffrist von 4 Jahren, allerdings gibt es Ausnahmen.
  • Wer seine Anlagen regelmäßig prüft und instand hält, spart langfristig Kosten.
  • Wenn Prüffristen nicht eingehalten werden, drohen Strafen. Außerdem ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Inhalt dieses Artikels

Kostenloses Erstgespräch


 

Ihre Vorteile durch GP Prüfservice

50 Jahre Erfahrung im Industrieservice, ein qualifiziertes Team, transparente Preise und topmodernes Equipment - wir überlassen nichts dem Zufall. Lernen Sie uns kennen, damit auch Ihre Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ein Erfolg wird.

  • Prüfprotokolle sofort: Wir garantieren Ihnen, dass sie alle Prüfprotokolle in rechtssicherer Form spätestens 2 Tage nach Abschluss Ihres Auftrags erhalten.
  • Keine ungelernten Mitarbeiter: Wir setzen ausschließlich auf ausgebildete Elektrofachkräfte
  • 50 Jahre Erfahrung: Unsere Wurzeln liegen in der industriellen Instandhaltung. Unser Fokus auf Industrieunternehmen zahlt sich aus - für Sie!
  • Mehr als 1 Million Prüfungen: Für unsere zufriedenen Kunden haben wir bereits mehr als 1 Million Prüfungen von elektrischen Geräten, Anlagen und Betriebsmitteln durchgeführt.
  • Transparente Kosten: Anfahrt, Arbeitszeit, Prüfplaketten, Inventarlisten und Protokolle - in unserem Prüfpreis ist alles inklusive. Es gibt keine versteckten Kosten. Garantiert.
  • Kostenlose Testprüfungen: Sie möchten sich vorab von der Qualität unserer Prüfungen überzeugen? Gerne führen wir bei einem Besuch in Ihrem Unternehmen kostenlose Testprüfungen durch.

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Ein Inspektor überprüft einen Stromverteilerkasten anhand eines Inspektionsberichts.

Wie findet eine Prüfung statt?

Die Prüfung elektrischer Anlagen kann je nach Anlagentyp variieren. Die DIN VDE 0105, die den Betrieb elektrischer Anlagen regelt, schreibt aber generell vor, dass bei jeder Prüfung die folgenden Schritte durchgeführt werden:

  • Sichtprüfung
  • Messen des Schutzleiterwiderstands
  • Messen des Isolationswiederstands
  • Funktionsprüfung
  • Bewertung und Dokumentation der Prüfung

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Regelungen und Fristen zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

In unserem Ratgeber erläutern Ihnen die Industrieservice-Experten der GP Prüfservice GmbH aus Dortmund, was Sie bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen beachten müssen. Welche Fristen müssen Sie einhalten? Wer darf die Prüfung ortsfester Anlagen vornehmen? Welche Vorteile bietet eine vorbeugende Instandhaltung elektrischer Anlagen? Und was genau ist eigentlich der Unterschied zwischen ortsfest und beweglich, stationär und nicht-stationär, Anlage und Betriebsmittel?

Definition: Was ist eine ortsfeste elektrische Anlage?

Wer sich nicht selber intensiv mit elektrischen Anlagen beschäftigt, dem fällt häufig bereits die Unterscheidung zwischen ortsfesten, stationären oder nicht-stationären Anlagen schwer. Auch die Frage, was ein elektrisches Betriebsmittel ist und was eine elektrische Anlage, sorgt bei Laien schnell für Verunsicherung. Beginnen wir deshalb mit der Definition einer ortsfesten Anlage und der Abgrenzung zu ähnlich gelagerten Begriffen.

Anlage oder Betriebsmittel?

Die Unfallverhütungsvorschrift spricht in der Regel von ortsfesten oder ortsveränderlichen Betriebsmitteln – je nachdem, ob ein Arbeitsmittel fest montiert oder beweglich ist. Bei elektrischen Anlagen unterscheidet die DGUV stationäre und nicht-stationäre Anlagen. Im Sprachgebrauch hat sich aber vielerorts die ortsfeste Anlage durchgesetzt – was auch nicht weiter problematisch ist, da ortsfest lediglich die deutsche Übersetzung des lateinischen Fremdworts stationär ist.

Wir können daher auch weiter beruhigt von der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sprechen. Der Unterschied zwischen einer ortsveränderlichen und ortfesten Anlage besteht darin, dass die ortsfeste Anlage fest mit ihrer Umgebung verbunden ist. Das ist zum Beispiel bereits dann der Fall, wenn eine Steckdose in einem Baustellenwagen fest installiert ist. Der Wagen selbst ist ja durchaus mobil, die Steckdose gilt dennoch als stationär. Es kommt also weniger darauf an, ob die ortsfeste Anlage immer am selben Ort ihren Dienst tut, sondern vielmehr darauf, ob sie fest montiert ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Montageort ein Gebäude, ein Container, ein Fahrzeug oder ein Baustellenwagen ist.

Als Beispiele für die Klasse der nicht-stationären Anlagen nennt die Unfallverhütungsvorschrift Anlagen auf Baustellen oder Montagestellen. Auch fliegende Bauten (also zum Beispiel ein Karussell oder eine Zelthalle) zählen zu den nicht-stationären Anlagen. Daher gelten für sie strengere Prüffristen.

Ortsfest oder ortsveränderlich, stationär oder nicht stationär – wo liegt der Unterschied?

Die Unfallverhütungsvorschrift spricht in der Regel von ortsfesten oder ortsveränderlichen Betriebsmitteln – je nachdem, ob ein Arbeitsmittel fest montiert oder beweglich ist. Bei elektrischen Anlagen unterscheidet die DGUV stationäre und nicht-stationäre Anlagen. Im Sprachgebrauch hat sich aber vielerorts die ortsfeste Anlage durchgesetzt – was auch nicht weiter problematisch ist, da ortsfest lediglich die deutsche Übersetzung des lateinischen Fremdworts stationär ist. Wir können daher auch weiter beruhigt von der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen sprechen.

Der Unterschied zwischen einer ortsveränderlichen und ortfesten Anlage besteht darin, dass die ortsfeste Anlage fest mit ihrer Umgebung verbunden ist. Das ist zum Beispiel bereits dann der Fall, wenn eine Steckdose in einem Baustellenwagen fest installiert ist. Der Wagen selbst ist ja durchaus mobil, die Steckdose gilt dennoch als stationär. Es kommt also weniger darauf an, ob die ortsfeste Anlage immer am selben Ort ihren Dienst tut, sondern vielmehr darauf, ob sie fest montiert ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Montageort ein Gebäude, ein Container, ein Fahrzeug oder ein Baustellenwagen ist. Als Beispiele für die Klasse der nicht-stationären Anlagen nennt die Unfallverhütungsvorschrift Anlagen auf Baustellen oder Montagestellen. Auch fliegende Bauten (also zum Beispiel ein Karussell oder eine Zelthalle) zählen zu den nicht-stationären Anlagen. Daher gelten für sie strengere Prüffristen. Auf die Prüffristen für ortsfeste Anlagen gehen wir weiter unten ein. Einen Vergleich der Fristen stationärer und nicht-stationärer Anlagen finden Sie in unserem Ratgeber auf der Themenseite zur Prüfung elektrischer Anlagen.

Warum ist eine regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen wichtig?

Widmen wir uns nun der Frage, warum ortsfeste elektrische Anlagen überhaupt geprüft werden müssen. Der wichtigste Grund ist zweifelsohne die Sicherheit. Denn wo immer elektrische Energie in größeren Mengen im Spiel ist, da besteht grundsätzlich das Risiko, einen gefährlichen oder sogar tödlichen Stromschlag zu bekommen. Damit Unternehmen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nicht riskieren, ist die regelmäßige Prüfung jeder elektrischen Anlage zwingend vorgeschrieben.

Wo ist die Prüfung ortsfester Anlagen geregelt?

Gleich mehrere Gesetze und Vorschriften regeln die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen, darunter das Energiewirtschaftsgesetz EnWG, die schon erwähnte DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV. Neben dem Gesetzgeber verlangen auch viele Feuerversicherungen, dass elektrische Anlagen regelmäßig geprüft und die Ergebnisse dokumentiert werden. Auf die Details sind wir bereits an anderer Stelle ausführlich eingegangen. Sie können unsere Anmerkungen zu den einzelnen Gesetzen und Verordnungen nachlesen auf der Seite („Prüfung elektrischer Anlagen“ LINK zum Unterkapitel „Wo ist die Prüfung elektrischer Anlagen geregelt?“).

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Planbare Kosten und geringes Ausfallrisiko sprechen für vorbeugende Instandhaltung

Wer zusätzlich zur vorgeschriebenen Prüfung auch in die regelmäßige Wartung seiner Industrieanlagen investiert, kann langfristig sogar Kosten sparen. Vorbeugende Instandhaltung sorgt dafür, dass Ihre elektrische Anlage top in Schuss ist und permanent Höchstleistung bringt. Das Risiko von Störfällen bis hin zu kostspieligen Produktionsausfällen wird minimiert.

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Mit GP Prüfservice verpassen Sie keine Frist

Selbstverständlich kümmert sich die GP Prüfservice GmbH neben der eigentlichen Prüfung auch darum, dass bei unseren Kunden sämtliche Fristen für die wiederkehrende Prüfung der nicht-stationären und ortsfesten Anlagen eingehalten werden. Statt viel Zeit für die Ausschreibung und Vergabe der Prüfungen zu investieren, können sich Unternehmer und Betriebsleiter auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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Was sind generelle Regeln für die Prüfung von elektrischen Anlagen?

Dass der Gesetzgeber zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Anlagen unterscheidet, haben wir eingangs bereits erläutert. Ein Großteil der Vorschriften gilt für ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen gleichermaßen. Zum Beispiel, dass alle elektrischen Anlagen prinzipiell nur durch eine Elektrofachkraft geprüft werden dürfen. Auf der Übersichtsseite zum Thema Prüfung elektrischer Anlagen sind wir bereits ausführlich auf diese allgemeinen Regeln eingegangen. Dort finden Sie generelle Antworten auf die Fragen:

  • Wer darf prüfen?
  • Welche Fristen gibt es?
  • Welche Konsequenzen drohen?
     
  • Wie wird geprüft?

Besuchen Sie unseren Ratgeber für das Thema Prüfung elektrischer Anlagen für die Beantwortung dieser Fragen.
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Im folgenden Kapitel gehen wir nun noch einmal ausführlich auf die Besonderheiten ein, die bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen gelten.

Welche Besonderheiten gelten speziell für ortsfeste Anlagen?

Der größte Unterschied zwischen der Prüfung von stationären und nicht-stationären Anlagen sind die unterschiedlichen Fristen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass fest montierte Anlagen generell weniger beansprucht sind als mobile Anlagen und ist bei den Prüffristen deshalb zunächst einmal großzügig. Für ortsfeste Anlagen gilt laut DGUV eine Prüffrist von vier Jahren – allerdings nur, wenn die Anlage nicht in die Gruppe 700 fällt (siehe nächster Abschnitt) und wenn sie normal beansprucht wird. Ist die Anlage an einem Ort montiert, der besonders heiß, kalt, feucht oder staubig ist, sind die Fristen zu verkürzen. Was hier angemessen ist, das muss im Einzelfall von einer Elektrofachkraft beurteilt werden. Für Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen gilt eine Prüffrist von sechs Monaten.


Betriebsstätten, Räume und Anlagen der besonderen Art

In der DIN VDE 0100 Gruppe 700 sind die so genannten „Anlagen der besonderen Art“ aufgelistet, für die eine verkürzte Prüffrist gilt. Alle im Folgenden genannten Anlagen müssen einmal jährlich geprüft werden (Auswahl).
 

  • Räume mit einer Badewanne oder Dusche
  • Räume mit Schwimmbädern oder anderen Becken
  • Räume mit Saunaheizungen
  • Baustellen
  • Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft oder im Gartenbau
  • Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • Campingplätze und ähnliche Bereiche
  • Medizinisch genutzte Bereiche
  • Photovoltaik-Anlagen
  • Beleuchtungsanlagen im Freien
  • Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
  • Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen
  • Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans
  • Unterrichtsräume mit Experimentierständen
  • Elektrische Anlagen in Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen
  • Bedienungsgänge und Wartungsgänge
  • Elektrische Betriebsstätten und abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
  • Feuchte und nasse Bereiche und Anlagen im Freien
  • Fußboden- und Decken-Flächenheizungen

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Ständige Überwachung kann Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen überflüssig machen

Eine Besonderheit, die ausschließlich für ortsfeste Anlagen gilt, ist die Sonderregel für ständige Überwachung. Wenn eine ortsfeste Anlage ständig von einer Elektrofachkraft überwacht wird, kann im Ausnahmefall auf die wiederkehrende Prüfung verzichtet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Anlage kontinuierlich von Elektrofachkräften instandgehalten wird. Zudem müssen permanent messtechnische Überprüfungen während des Betriebs stattfinden.

Das Angebot der GP Prüfservice GmbH

Die GP Prüfservice GmbH hat Ihre Wurzeln im Industrieservice und kann auf langjährige Erfahrung im Umgang, in der Wartung und der Prüfung von ortsfesten Anlagen und Maschinen zurückblicken. Die Prüfung auch von komplexen Maschinen und ortsfesten Anlagen gehört für uns zum Alltag. Mit einem spezialisierten Team und mehr als 50 Jahren Erfahrung sind wir ein verlässlicher Partner für Ihr Unternehmen. Gerne beraten wir Sie telefonisch und individuell. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

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Häufig gestellte Fragen zu Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

Die Normenlandschaft rund um die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen erscheint vielen Betreibern elektrischer Anlagen auf den ersten Blick unübersichtlich. Dennoch lohnt es sich, einen genauen Blick darauf zu werfen, denn die Einhaltung der DIN- und VDE-Normen bildet die Grundlage für nachhaltige Betriebssicherheit. Während DIN-VDE 0100 und 0105 konkrete technische Vorschriften definieren, verweisen die TRBS 1203 und die BetrSichV direkt auf diese Normen. Wer seine Anlagen vorschriftsmäßig prüfen will, muss daher alle Querverweise verstehen und diese korrekt in seinem eigenen Prüfprozess abbilden.

Sie sollten mindestens einmal jährlich intern überprüfen, ob neu erschienene Teile der DIN- oder VDE-Normen Auswirkungen auf Ihren Prüfplan haben. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, den gesamten Prüfprozess an einen externen Dienstleister auszulagern. Dieser kennt alle relevanten Normen, ist stets über den aktuellen Stand der Dinge informiert und sorgt gemeinsam mit der Betriebsleitung für einen reibungslosen Ablauf jeder Prüfung. Von der vorschriftsmäßig erstellten Dokumentation bis zur abschließenden Inspektion werden alle Vorschriften eingehalten. So entstehen keine Sicherheitslücken, und die Betreiber der Anlage können auch im Rahmen einer externen Überprüfung gemäß BetrSichV und TRBS alle Nachweispflichten erfüllen.

Ein strenger Prüfprozess beginnt immer mit einer gründlichen Sichtprüfung. Dabei beurteilt der Elektrotechniker den äußeren Zustand aller Komponenten, dokumentiert sichtbare Mängel und ergreift geeignete Maßnahmen. Anschließend folgen normkonforme Messungen. Mit modernen Prüfgeräten werden unter anderem die Erdungs- und Isolationswiderstände gemessen. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung gemäß DGUV V3 können so beginnende Schäden aufgedeckt werden, bevor diese eine ernsthafte Gefahr für Mensch und Material darstellen.

Den Abschluss der Prüfung einer ortsfesten elektrischen Anlage bildet die Funktionsprüfung. In diesem Schritt überprüft der Elektriker, ob Schutzvorrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter (RCDs) unter realistischer Belastung auslösen. Der Prüfbericht muss den gesamten Ablauf – von der Sichtprüfung über Messungen bis hin zur Funktionsprüfung – wiedergeben und die verwendeten Prüfgeräte eindeutig aufführen. So wird sowohl für die interne Qualitätssicherung als auch für eine spätere Kontrolle durch die Behörden vollständige Transparenz gewährleistet.

Werden bei der Inspektion und den Messungen durch den Elektriker Mängel festgestellt, können die anschließend ergriffenen Maßnahmen entscheidend für die Sicherheit der Anlage sein.

Kleinere Schäden können oft sofort behoben werden. Schwerwiegende Mängel können jedoch auch eine außerordentliche Außerbetriebnahme der Anlage erforderlich machen, wenn die Betriebssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

In der Praxis der Anlagenprüfungen haben sich beispielsweise folgende Maßnahmen bewährt:

- Austausch defekter Bauteile

-Nachrüstung zusätzlicher Sicherheitseinrichtungen

- Anpassung des Wartungsplans

Es ist wichtig, dass alle im Rahmen der elektrischen Prüfung durchgeführten Schritte nachvollziehbar dokumentiert und bei der nächsten Funktionsprüfung erneut überprüft werden. Auf diese Weise stellen Anlagenbetreiber sicher, dass Mängel keine Folgeschäden verursachen und die allgemeine Sicherheit dauerhaft gewährleistet bleibt.

Die BetrSichV legt die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Anlagen beim Betreiber fest .

Die regelmäßige Prüfung kann an einen Prüfdienstleister vergeben, aber auch an eigene Mitarbeiter delegiert werden. Erfolgt die Prüfung intern, bedeutet dies, dass der Betreiber der Anlage dafür sorgen muss, dass jede Person, die die ortsfeste Anlage prüft, über nachweisbare Kenntnisse verfügt – die DGUV spricht hier in der Regel von einem elektrotechnischen Fachmann. Dabei reicht es nicht aus, ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen zu haben. Wichtig ist auch, dass die Kenntnisse regelmäßig durch spezielle Schulungen, Fortbildungen und Seminare aufgefrischt oder auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden .

Bei der GP Prüfservice GmbH können Sie sicher sein: Unsere Mitarbeiter erfüllen alle Anforderungen von DIN, VDE und TRBS. Neben dem erforderlichen Fachwissen verfügt das Team von GP Prüfservice auch über umfassende Erfahrung bei der Planung des Ablaufs von Wiederholungsprüfungen und bei der Auswahl geeigneter Prüfgeräte.

Die Intervalle für Wiederholungsprüfungen richten sich nach dem Betriebsrisiko. Bei normalem Gebrauch gilt für elektrische Anlagen in der Regel ein Prüfintervall von 4 Jahren. Für die sogenannten „Betriebsräume, Räume und Anlagen besonderer Art“ (gemäß DIN VDE 0100 Gruppe 700) verkürzt sich die Frist auf ein Jahr. Auf der Grundlage einer Risikobewertung können oder müssen die tatsächlichen Prüfintervalle angepasst werden.