Elektrogeräte und elektronische Anlagen sind aus kaum einem Arbeitsumfeld mehr wegzudenken. Doch wo Strom fließt, ist potenziell auch eine Gefahrenquelle verborgen. Wer den Zustand seiner elektrischen Betriebsmittel regelmäßig und fachgerecht durchführen lässt, ist auf der sicheren Seite. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Die gute Nachricht zuerst: Die Zahl der Stromunfalltoten, die regelmäßig durch die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erhoben wird, hat in den vergangenen Jahrzehnten trotz einer stetigen Zunahme von strombetriebenen Geräten enorm abgenommen. Das liegt mit großer Sicherheit an den immer ausgereifteren Sicherheitsbestimmungen für elektrische Geräte. Doch: Es gibt nach wie vor Unfälle – teilweise mit Todesfolge – die durch Strom ausgelöst werden. Diese Unfälle können nicht nur tragische Folgen haben, indem sie zu schweren Verletzungen oder sogar zum Verlust von Leben führen, sondern sie können auch erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen, wenn der Versicherungsschutz nicht greift. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Arbeitgeber keinen aktuellen E-Check vorweisen können.
Solche Schreckensszenarien lassen sich aber vermeiden, indem Sie Ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig und fachgerecht prüfen lassen – man spricht auch von einem E-Check. Fachgerecht bedeutet, dass die Prüfung nach DGUV-Vorschrift erfolgt. Wie das funktioniert und was es alles zu beachten gilt, das haben die Experten der GP-Prüfservice in diesem Blog-Beitrag zusammengefasst.
Inhalt dieses Artikels
- Mit dem E-Check auf der sicheren Seite
- Erfahrene Fachkräfte ebenen Ihnen den Weg zur sicheren Elektrik
- Vorschriften zum Schutze der Sicherheit
- E-Check oder DGUV V3-Prüfung – was ist der Unterschied?
- E-Check: Eine Überprüfung in vier Schritte
- Welches Gerät wann und wie oft prüfen?
- Zusammenfassung: Sicherheit dank fachgerechter Prüfung
- Häufige Fragen
Mit dem E-Check auf der sicheren Seite
Wenn Sie ein Unternehmen führen, dann gehen in Ihren Betrieben vermutlich jeden Tag Menschen ein und aus – nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch Gäste, Dienstleister oder Kunden sind vielleicht bei Ihnen zu Besuch. Theoretisch sind all diese Personen einer gewissen Gefahr ausgesetzt, wenn sich in Ihrem Betrieb elektrische Geräte befinden – und das ist allein schon der Fall, wenn Sie eine Kaffeemaschine in der Küche stehen haben oder mit Computern und Druckern arbeiten. Die Experten der GP-Prüfservice stellen immer wieder fest, dass viele Unternehmer gar nicht wissen, welche Geräte einem regelmäßigen E-Check unterzogen werden müssen. Und, dass sie sich auch nicht der potenziellen Gefahr bewusst sind, die Elektrogeräten ausgeht: Ein beschädigtes Kabel, ein überhitzter Akku, ein defekter Schalter – mutmaßliche Kleinigkeiten können große Schäden anrichten. Gleiches gilt für Produktionsstätten, in denen große elektrische Anlagen stehen, die häufig im laufenden Betrieb sind und somit einen hohen Verschleiß haben. Und, anders als bei Privatpersonen, sind Sie als Unternehmer sogar in der Pflicht, diese Elektroprüfungen regelmäßig vornehmen zu lassen und somit die Arbeitssicherheit sicherzustellen.
Mit einem E-Check sind Sie auf der sicheren Seite, denn in diesem Fall prüft eine Fachkraft Ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen gründlich, dokumentiert das Ergebnis und weist auf mögliche Mängel hin. Haben ihre Elektroinstallationen den E-Check bestanden, erhalten Sie eine Plakette und das Prüfergebnis wird dokumentiert. Damit haben Sie im Falle eines Schadens einen Nachweis in der Hand und können beruhigt in den Austausch mit der Versicherung gehen.
Erfahrene Fachkräfte ebenen Ihnen den Weg zur sicheren Elektrik
Natürlich können Sie selbst stets achtsam mit ihren elektrischen Geräten und Anlagen umgehen und auf sichtbare Mängel achten. Es ist allerdings unabdingbar und vorgeschrieben, dass ein E-Check – der nach bestimmten Vorschriften erfolgen muss – von einer erfahrenen Elektrofachkraft durchgeführt wird. Selbst wenn Sie mit den Normen DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105-100 oder DIN VDE 0113-1 bestens vertraut sind, muss die Prüfung (im Fall von beweglichen Geräten) immer mindestens unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stattfinden. Bei fest installierten Betriebsmitteln genügt selbst das nicht: Hier ist der E-Check durch eine Elektrofachkraft verpflichtend. Neben Erfahrung und Know-How spielt auch das Equipment in Form von geeigneten Mess- und Prüfinstrumenten eine wichtige Rolle.
Wählen Sie für Ihre Elektroprüfungen also unbedingt einen qualifizierten Fachmann oder eine qualifizierte Fachfrau mit der nötigen Erfahrung, um Ihre Prüfung gemäß DGUV V3 durchführen zu lassen. Die GP Prüfservice setzt bei allen E-Checks ausschließlich ausgebildete Elektrofachkräfte und hochmoderne Prüfgeräte ein.
Vorschriften zum Schutze der Sicherheit
Doch was bedeutet überhaupt „DGUV V3“? Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat verbindliche Rechtsnormen erlassen, welche zum Schutze der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen. Es geht hier also um Arbeitsschutz. Eine dieser Vorschriften, die DGUV Vorschrift 3, bezieht sich speziell auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie legt auch fest, anhand welcher Prüfungsverfahren und mit welchen Prüffristen die Sicherheit eben dieser Anlagen gewährleistet werden kann.
E-Check oder DGUV V3-Prüfung – was ist der Unterschied?
Diese Erklärung räumt auch mit einer weiteren Frage auf, die häufig gestellt wird: Was ist der Unterschied zwischen einem E-Check und einer Prüfung gemäß DGUV V3? Die Antwort: Es gibt keinen Unterschied, da beides direkt miteinander zusammenhängt! Ein E-Check ist lediglich ein anderes Wort für Elektroprüfung. Die Unfallverhütungsvorschrift gibt die Rahmenbedingungen vor, der E-Check ist die eigentliche Prüfung. Betrachten Sie den „E-Check“ vielmehr als einen Oberbegriff für sämtliche Prüfverfahren an elektrischen Geräten.
Egal welcher Begriff für die Prüfung gewählt wird – bei GP Prüfservice sind Sie an der richtigen Adresse, wenn Sie Ihre Elektroinstallationen prüfen lassen möchten.
E-Check: Eine Überprüfung in vier Schritten
Wie also läuft der E-Check ab? Die Elektrofachkraft, die die Prüfung bei Ihnen vornimmt, wird zunächst eine Sichtprüfung durchführen. Das heißt, sie kontrolliert, ob es sichtbare Schäden oder Mängel gibt oder sonstige Auffälligkeiten, die näher untersucht werden müssen. Solche sichtbaren Mängel könnten zum Beispiel beschädigte Kabel oder Sicherungen sein. Auch ein unsachgemäßer Gebrauch der elektrischen Geräte kann bei dieser Prüfung erkannt werden. Messungen geben Aufschluss darüber, ob alle Stromleitungen einwandfrei verschaltet sind und funktionieren. Gemessen wird beispielsweise der Isolationswiderstand oder der Ersatzableitstrom. Im Rahmen der Funktionsprüfung stellt die Fachkraft sicher, dass alle elektrischen Komponenten einwandfrei funktionieren und auf einem technischen Stand sind, der allen aktuellen Anforderungen entspricht. Zum Abschluss der Prüfung erhalten Sie neben einer Prüfplakette auch ein Prüfprotokoll, in dem alle Ergebnisse festgehalten sind. Dieses Dokument sollten Sie gut aufbewahren, da es im Falle von Haftungsfragen für Sie sehr wichtig werden kann. Wenn Geräte die Prüfung nicht bestanden haben, dürfen Sie sie nicht weiter benutzen. Ob eine Reparatur lohnt oder eine Neuanschaffung nötig ist, besprechen Sie am besten direkt mit der Elektrofachkraft.
Welches Gerät wann und wie oft prüfen?
Betrachten Sie einen E-Check nicht als notwendiges Übel, sondern vielmehr als eine wichtige Maßnahme zu Ihrer eigenen Absicherung. Wer möchte schon gern für mögliche Schäden verantwortlich sein. Halten Sie also die vorgegebenen Prüffristen unbedingt ein. Für die Festlegung der Prüffristen sind Sie als Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selbst verantwortlich. Die Experten der GP-Prüfservice nehmen diese Gefährdungsbeurteilung gerne für Sie vor.
Wie sich die konkreten Fristen in Ihrem Fall gestalten, wird von der Elektrofachkraft also im Einzelfall entschieden, denn die Prüffristen sind nicht konkret für jedes Gerät festgelegt. Es gibt mehrere Variablen, die hier eine Rolle spielen: Handelt es sich um ein „ortsfestes“ oder „ortsveränderliches“ Betriebsmittel? In welcher Umgebung (Büro, Baustelle, Produktionswerk, öffentlicher Raum…) befindet sich das elektrische Gerät? Handelt es sich um ein Gerät in ständigem Betrieb oder kommt es nur selten zum Einsatz? Die Vorschrift gibt als Orientierungshilfe Richtwerte und Prüfintervalle vor, wie z.B. dass ortsfeste elektrische Anlagen mindestens alle vier Jahre überprüft werden müssen, während für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ein Richtwert von 6 Monaten gilt. Für einzelne Bauteile einer Anlage können wiederum ganz unterschiedliche Fristen gelten. Daher empfehlen wir: Legen Sie – im Sinne Ihrer eigenen Absicherung, aber auch im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift – mit Ihrer zertifizierten Fachkraft im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Prüffristen fest.
Zusammenfassung: Sicherheit dank fachgerechter Prüfung
Halten wir also noch einmal fest: Ein E-Check prüft den Zustand Ihrer Elektroinstallationen und bringt Ihnen diverse Vorteile: Absicherung bei Haftungsfragen und gegenüber der Versicherung, Sicherheit für Leib und Leben, verlängerte Lebensdauer der Geräte. Eine regelmäßige Prüfung – gegebenenfalls in Kombination mit einer Wartung oder Reparatur – kann sich zudem positiv auf Ihre Energiekosten auswirken.
Die qualifizierten Fachkräfte der GP Prüfservice sind mit den Vorgaben der DGUV V3 Prüfung bestens vertraut und führen gerne auch in Ihrem Unternehmen einen fachgerechten E-Check inkl. Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung durch. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und profitieren auch Sie von unserem kostenlosen Erstgespräch und unseren kostenlosen Testprüfungen.